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Unsere Gremien

  • Verwaltungsrat

    Die Mitglieder des Verwaltungsrates (VR):

    Hr. Pfr. Markus Krastl, 1. Vorsitzender

    Hr. Ferdinand Backes, stellvertretender Vorsitzender

    Hr. Frank Bachinger

    Fr. Dr. Christine Baus

    Fr. Susanne Baur

    Hr. Jan Eberle

    Hr. Karl-Richard Jung

    Hr. Roland Reiter

    Hr. Andreas Stein

    Hr. Sebastian Emser (Vertreter des Pfarrgemeinderates)

     

    Die Aufgaben des VR:

    §1

    (1) Der VR verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.

    (2) Die Rechte der Inhaber kirchlicher Stellen an dem zu Ihrer Besoldung bestimmten Vermögen bleiben unberührt.

    (3) Die Rechte des Pfarrgemeinderates bleiben unberührt.

    §1a

    (1) Das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde umfasst die Gesamtheit der geldwerten Rechte der Kirchengemeinde. Es besteht aus dem Fabrikvermögen, dem Stellenvermögen, dem Stiftungsvermögen, sowie Einkünften aus Ortskirchensteuern.

    §2

    (1) Der VR beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr.

    §3

    (1) Der VR besteht aus: a) dem Pfarrer oder dem vom Bischöfl. Generalvikar mit der Leitung der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde Beauftragten als Vorsitzendem, b) den gewählten Mitgliedern.

    (2) Nach jeder Neuwahl wählt der VR aus den gewählten Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertritt.

    (3) Falls der Pfarrer oder der vom Bischöflichen Generalvikar mit der Leitung der Gemeinde betraute Geistliche nicht Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, hat er das Recht, beratend an den Sitzungen des VR teilzunehmen. Gleiches gilt für in der Pfarrgemeinde tätige Kapläne sowie für das in den VR entsandte Mitglied des Pfarrgemeinderates.

    (aus: Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG))

  • Pfarrgemeinderat

    Die Mitglieder unseres Pfarrgemeinderates (PGR):

    Der Vorstand:

    Fr. Brunella Schiafone-Raffele (1. Vorsitzende), Hr. Sebastian Emser (2. Vorsitzender), Fr. Agathe Schulz (Schriftführerin), Fr. Claudia Busch (Gemeindereferentin)

     

    Alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates finden Sie in der Bildergalerie!

     

    Weitere Mitglieder:

    Hr. Martin Simon (Diakon), Hr. Markus Krastl (Pfarrer)

    (gewählt für 4 Jahre bis 2025)

     

    Die Aufgaben des PGR:

    (1) Der PGR berät pastorale Schwerpunkte.

    (2) Auf der Basis dieser pastoralen Planung bestimmt der PGR seine Aufgaben und sorgt für die Durchführung.

    (3) Der PGR bemüht sich, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrei zu entwickeln und die Charismen (Geistesgaben) in der Pfarrei zu entdecken. Er sucht Verantwortliche für die verschiedenen Dienste und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit.

    (4) Der PGR ist mitverantwortlich für ein Netzwerk von Personen, die sich in den Pfarrbezirken um die Anliegen der Menschen und der Pfarrei kümmern; er sorgt für die Unterstützung und Begleitung dieser Kontakt- und Bezugspersonen. Der PGR informiert sich über die Arbeit von Gruppen und Verbänden, die in der Pfarrei tätig sind.

    (5) Der PGR wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates (VR) für die Kirchengemeinde entsprechend der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Trier.

    (7) Der PGR berichtet regelmäßig mehrfach jährlich über seine Arbeit. Das beinhaltet zumindest die Veröffentlichung der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung in ortsüblicher Weise (Schaukasten, Pfarrbrief, Webseite, o.ä.) und die Veröffentlichung eines Ergebnisprotokolls in ähnlicher Weise.

    (8) Der PGR kann beschließen, bei Bedarf die Pfarreimitglieder zu einer Pfarrversammlung einzuladen. In der Pfarrversammlung werden Fragen des kirchlichen Lebens erörtert sowie Anregungen und Vorschläge für die Arbeit des Pfarrgemeinderates gegeben und aufgenommen.

    (9) Der PGR richtet sich in seiner Arbeitsweise in der Regel nach der Mustergeschäftsordnung.

    (aus: Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier (PGR-O) - §3)